Visa zum Familienbesuch
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- Antragssteller in Vietnam
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (2-fach); bei der
Botschaft erhältlich; das Formular kann auf deutsch, englisch,
franzưsisch und vietnamesisch ausgefüllt werden
- vietnamesischer Reisepaß des Antragstellers
- schriftliche Urlaubsgenehmigung des Arbeitgebers des Antragstellers
- Antragssteller in Deutschland
- Verpflichtungserklärung gem. § 84 Abs. 1 AuslG gem.
dem bundeseinheitlichen Formular der Ausländerbehưrden
mit Unterschriftsbeglaubigung durch die Ausländerbehưrde
am Wohnort des Verpflichtungserklärenden. Das Formular ist im
Original mit zwei zusätzlichen Fotokopien abzugeben.
Ein Exemplar wird dem Antragsteller nach erfolgter Visaerteilung
ausgehändigt und ist von diesem auf der Reise mitzuführen.
Im Rahmen des Visaverfahrens wird überprüft, ob der/die
Verpflichtungserklärende finanziell in der Lage ist, der
Verpflichtung nachzukommen. Diese Prüfung wird i.d.R. durch die
Ausländerbehưrde vorgenommen.
- Beglaubigte Fotokopie des Reisepasses, bei ausländischen
Pässen insbesondere auch die Seite mit der Aufenthaltsgenehmigung;
- Urkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis der einladenden
und der eingeladenen Person belegen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.);
wenn keine Verwandtschaft besteht soll ersatzweise eine kurze
schriftliche Erklärung der einladenden Person über den
Hintergrund der Einladung beigefügt werden.
Nachdem eine positive Entscheidung über die Visaerteilung
getroffen wurde, sind vorzulegen:
- eine Reisekrankenversicherung die für den gesamten Reisezeitraum
gültig ist; diese Versicherung kann bei verschiedenen
Versicherungsgesellschaften in Deutschland abgeschlossen werden
- ein Rückflugticket mit gebuchtem Hin- und Rückflug.
In Einzelfaellen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
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